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Mittleres Wissen, Wahrmacher und der „Einwand der Unbegründbarkeit“

Summary

Der sogenannte „Einwand der Unbegründbarkeit“ ist das häufigste Bedenken, das Philosophen in Bezug auf die Lehre des göttlichen mittleren Wissens (scientia media) haben: Wie können Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit wahr sein, wenn es keine Begründung für ihre Wahrheit gibt? Ich hoffe zeigen zu können, dass die Theorie der Wahrheit, die als Wahrmacher-Theorie bekannt ist, dazu beitragen kann, wesentlichen Aufschluss über diesen Einwand zu geben, wobei sie offenbart, wie schwierig es tatsächlich ist, eine zwingende Version des Einwands zu formulieren. Denn es ist alles andere als evident, dass Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Wahrmacher haben müssen oder – wenn dies der Fall ist – dass geeignete Kandidaten für ihre Wahrmacher nicht vorhanden sind.

„Middle Knowledge, Truth-Makers, and the ‚Grounding Objection‘“. Faith and Philosophy 18 (2001): 337-52.

Thomas Flint bemerkte, dass der sogenannte „Einwand der Unbegründbarkeit“ für viele Philosophen „das Haupthindernis“ darstellt, die molinistische Lehre des göttlichen mittleren Wissens zu unterstützen. [1] Ich teile Flints Eindruck. Die Ironie an dieser Situation ist nicht nur, dass die vielen molinistischen Antworten auf den Einwand der Unbegründbarkeit in der Literatur weitgehend ignoriert werden oder unwiderlegt bleiben, wie auch die Tatsache, dass molinistische Lösungen für den Einwand philosophisch meist viel anspruchsvoller sind als die eher beiläufigen Erklärungen des Einwands; wirklich ironisch ist, dass dieser vermeintlich starke Einwand von seinen Verfechtern buchstäblich nie in nennenswerter Weise formuliert oder verteidigt wurde. Im Kontrast zu Flints Behauptung, dass der Einwand „ebenso leicht zu artikulieren ist, wie es schwierig ist, ihn völlig zu lösen“, [2] hoffe ich zeigen zu können, dass es alles andere als leicht ist, diesen Einwand adäquat zu artikulieren – wir werden sehen, dass Flints eigene Formulierung inadäquat ist – und zu verteidigen. Auf Alvin Plantingas einfache Erwiderung gegen den Einwand der Unbegründbarkeit – „dass einige Kontrafaktuale der Freiheit zumindest möglicherweise wahr sind, scheint mir viel klarer zu sein, als dass die Wahrheit von Propositionen generell in dieser Weise begründet sein muss“ [3] – hat meines Wissens bisher noch kein Anti-Molinist geantwortet.

Was Plantinga versteht – und was Vertreter des Einwands der Unbegründbarkeit im Großen und Ganzen nicht verstehen –, ist, dass dem Einwand der Unbegründbarkeit eine Theorie über das Verhältnis von Wahrheit und Realität zugrunde liegt, die artikuliert, verteidigt und dann auf Kontrafaktuale der Freiheit angewendet werden muss, wenn der Einwand der Unbegründbarkeit irgendeine Beweiskraft haben soll. Anti-Molinisten haben nicht einmal angefangen, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Was besagt der „Einwand der Unbegründbarkeit‘? Es ist die Behauptung, dass es keine wahren Kontrafaktuale darüber gibt, was Geschöpfe unter bestimmten spezifischen Gegebenheiten aus freien Stücken tun würden – von den Propositionen, die durch solche kontrafaktischen Sätze ausgedrückt werden, wird gesagt, dass sie entweder keinen Wahrheitswert haben oder ausnahmslos falsch sind –, da es nichts gibt, was diese Kontrafaktuale wahr macht. Da sie faktenkonträre Konditionalsätze sind, von denen angenommen wird, dass sie logisch vor dem Schöpfungsbeschluss Gottes wahr sind, gibt es keine Begründung für die Wahrheit solcher kontrafaktischen Propositionen. Somit können sie Gott nicht bekannt sein.

Rechtfertigung für die molinistische Annahme

Vor einer genauen Untersuchung dieses Einwands ist es angebracht zu unterstreichen, wie radikal die Behauptung tatsächlich ist, die er aufstellt. Er behauptet, dass es keine wahren Kontrafaktuale darüber gibt, wie Geschöpfe unter einer gegebenen Reihe von Umständen aus freien Stücken handeln würden. Diese Behauptung ist kein nur scheinbar untergrabendes Argument gegen den Molinismus, sondern ein vermeintlich widerlegender Gegenbeweis. Sie trifft eine kühne und positive Aussage und erfordert deshalb eine höhere Rechtfertigung als diejenige, welche die molinistische Annahme stützt, dass es wahre Kontrafaktuale über das freie Handeln von Geschöpfen gibt. Und die Rechtfertigung für die molinistische Überzeugung, dass es solche Wahrheiten gibt, ist keineswegs gering: Erstens scheinen wir selbst oft solche wahren Kontrafaktuale zu wissen. Man braucht nicht lange nachzudenken, um zu erkennen, dass solche Kontrafaktuale bei rationalem Verhalten und Planen eine alles durchdringende und unverzichtbare Rolle spielen. Nicht selten stützen wir sogar unser Leben auf die Annahme ihrer Wahrheit oder Falschheit. Zweitens ist plausibel, dass der Satz vom konditional ausgeschlossenen Dritten (SKAD) für Kontrafaktuale einer speziellen Form gilt, die gewöhnlich „Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit“ genannt werden. Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit sind Kontrafaktuale der Form: Wenn S in G wäre, würde S aus freien Stücken A tun, wobei S ein geschaffener Akteur ist, A eine Handlung und G eine Reihe vollständig spezifizierter Gegebenheiten einschließlich der Geschichte der Welt bis zum Zeitpunkt des freien Handelns von S. Nach dem SKAD gilt für jedes Kontrafaktual p ™ Õ q, (p ™ Õ q) v (p ™ Õ Ø q). Molinisten brauchen und sollten den SKAD nicht uneingeschränkt unterstützen. Es gibt keinen Grund, beispielsweise zu denken: Wenn Suarez am 8. Juni 1582 die Stirn gerunzelt hätte, dann hätte Freddoso am 8. Juni 1982 die Stirn entweder gerunzelt oder nicht gerunzelt. Es ist aber plausibel, dass Kontrafaktuale in der sehr spezifischen Form, die wir erörtern, entweder wahr oder falsch sein müssen. Denn da die Umstände in G, in die der freie Akteur gestellt wird, in dem Antezedens des Kontrafaktuals völlig spezifiziert sind, scheint es so zu sein, dass der Akteur, wenn er in G gestellt würde und in Bezug auf Handlung A frei bliebe, entweder A tun oder A nicht tun muss. Denn welche Alternative gibt es? [4] Drittens enthält die Bibel eine Fülle kontrafaktischer Aussagen, sodass zumindest der christliche Theist der Wahrheit bestimmter Kontrafaktuale über freie Handlungen von Geschöpfen verpflichtet sein sollte. Bis in die moderne Zeit hat die Kirche nie gezweifelt, dass Gott Kenntnis von wahren Kontrafaktualen über freie Entscheidungen von Geschöpfen besitzt; die ganze Auseinandersetzung galt der Frage, ob er dieses Wissen logisch vor oder logisch nach dem göttlichen Schöpfungsbeschluss hatte. Die Gewissheit der Kirche, dass Gott solche Wahrheiten kennt, ist in der Bibel selbst begründet. Um nur ein Beispiel herauszugreifen: Aus dem Nachdenken über den in Christus erfüllten ewigen Heilsplan Gottes erklärt Paulus: „Keiner von den Fürsten dieses Zeitalters hat sie [die Weisheit des göttlichen Heilsplans] erkannt – denn wenn sie sie erkannt hätten, so würden sie wohl den Herrn der Herrlichkeit nicht gekreuzigt haben“ (1. Kor 2,8). Mit den „Fürsten dieses Zeitalters“ meint Paulus entweder die jüdischen und römischen Machthaber wie Herodes und Pilatus, die als die historischen Akteure die Kreuzigung in die Wege leiteten oder ausführten (vgl. Apostelgeschichte 4,27-29) oder – was plausibler ist – die geistlichen Mächte und Gewalten, die in dieser „gegenwärtigen bösen Welt“ (Gal 1,4; vgl. 1. Kor 2,6) herrschen. In beiden Fällen haben wir hier ein Kontrafaktual über freie Handlungen von Geschöpfen. Ist die Aussage von Paulus also wahr oder nicht? Werden wir so anmaßend sein zu sagen, dass Paulus Unrecht hatte? Da die Kirche glaubt, dass Paulus vom Heiligen Geist dazu inspiriert wurde, diese Worte zu schreiben, akzeptiert sie sie als von Gott offenbarte Wahrheit. Somit haben wir eine starke prima facie-Rechtfertigung für die Behauptung, dass es wahre Kontrafaktuale darüber gibt, was Geschöpfe unter verschiedenen Umständen aus freien Stücken tun würden.

Im Licht dieser Überlegungen könnte der Vertreter des Einwands der Unbegründbarkeit sich auf den Standpunkt zurückziehen, dass es nun zwar wahre Kontrafaktuale über freie Handlungen von Geschöpfen gibt, von denen jedoch keine dem göttlichen Schöpfungsbeschluss logisch vorausgehen. Doch dann schuldet uns der Vertreter des Einwands der Unbegründbarkeit eine sogar noch differenziertere Erklärung für den Einwand der Unbegründbarkeit, da es jetzt für viele Kontrafaktuale über freie Handlungen von Geschöpfen keine größere Grundlage zu geben scheint, als es sie logisch vor Gottes Schöpfungsbeschluss gibt. Außerdem scheint die Beschränkung der Wahrheit solcher Kontrafaktuale auf einen Moment logisch nach Gottes Schöpfungsbeschluss Gott zum Urheber der Sünde zu machen und die menschliche Freiheit aufzuheben, da es in diesem Fall Gott ist, der beschließt, welche Kontrafaktuale über freie Handlungen von Geschöpfen wahr sind, darunter Kontrafaktuale über sündige menschliche Entscheidungen. Wir haben also einen guten Grund anzunehmen, dass solche Kontrafaktuale, wenn sie jetzt wahr oder falsch sind, auch logisch vor Gottes Beschluss wahr oder falsch gewesen sein müssen.

Der Punkt bei diesen Überlegungen ist einfach, zu unterstreichen, dass der Einwand der Unbegründbarkeit, wenn er erfolgreich sein soll, als ein schlagender Gegenbeweis mehr Rechtfertigung benötigt, als die molinistische Annahme, dass es wahre Kontrafaktuale über freie Handlungen von Geschöpfen gibt, sie genießt. Der Molinist ist in keiner Weise verpflichtet, eine Gewährleistung für diese Annahme zu liefern, da er nur ein Modell vorschlägt, das als eine mögliche Lösung für die mutmaßliche Antinomie zwischen göttlicher Souveränität und menschlicher Freiheit beabsichtigt ist. Wenn die Kritiker des Modells jedoch beabsichtigen, diese Lösung zunichte zu machen, indem sie eines seiner Elemente widerlegen – nämlich die Annahme, dass es wahre Kontrafaktuale darüber gibt, wie Geschöpfe sich unter bestimmten Umständen aus freien Stücken verhalten würden –, dann ist es angebracht, die Rechtfertigung zu betonen, die für diese Annahme gegeben werden kann, da eine solche Rechtfertigung es umso schwieriger macht, dieses Merkmal des molinistischen Modells zu widerlegen.

Der Einwand der Unbegründbarkeit und die Wahrmacher-Theorie

Was lässt sich nun über den Einwand der Unbegründbarkeit sagen? Ich habe gesagt, dass der Einwand der Unbegründbarkeit von einer bestimmten Theorie über das Verhältnis von Wahrheit und Realität auszugehen scheint. Die Theorie, die durch den Einwand der Unbegründbarkeit vorausgesetzt wird, scheint eine bestimmte Auslegung oder Version einer Auffassung der Wahrheit als Korrespondenz zu sein, die als Theorie der Wahrmacher bekannt geworden ist. [5] In der Phase des Neorealismus‘ zu Beginn des 20. Jahrhunderts richteten verschiedene Philosophen ihr Augenmerk auf die Frage der Ontologie der Wahrheit. Logische Atomisten wie Russell und Wittgenstein dachten, dass es neben Wahrheitsträgern – seien es Sätze, Gedanken, Propositionen oder was auch immer – zusätzlich auch Entitäten geben muss, durch die solche Sätze und/oder Propositionen wahr sind. Für diese Entitäten wurden verschiedene Bezeichnungen wie „Tatsachen“ oder „Sachverhalte“ verwendet. Zeitgenössische Philosophen kennen sie als „Wahrmacher“.

Ein Wahrmacher wird üblicherweise definiert als das, wodurch ein Satz und/oder eine Proposition wahr ist. Nach Peter Simons „akzeptiert die Wahrmacher-Theorie die Rolle von etwas, das eine Proposition wahr macht, das heißt dessen Existenz genügt, damit die Proposition wahr ist. Aber sie äußert sich nicht automatisch zur ontologischen Kategorie des Wahrmachers.“ [6] „Tatsächlich“, insistiert er, „ist alles Mögliche ein Wahrmacher.“ [7] Doch historisch gesehen, setzt die orthodoxe Auffassung Wahrmacher mit abstrakten Realitäten wie Tatsachen oder Sachverhalten gleich – meist mit der Tatsache, die als Wahrheitsbedingung einer Proposition genannt wird, wie sie durch das Prinzip der Zitattilgung aufgedeckt wird. So ist die Tatsache, dass Al Plantinga ein begeisterter Bergsteiger ist oder der Sachverhalt von Al Plantingas begeistertem Bergsteigen das, was die Aussage „Al Plantinga ist ein begeisterter Bergsteiger“ wahr macht.

Nun sehen wir sofort, welche potentiell irreführenden Konnotationen der Begriff „Wahrmacher“ für solche Entitäten hat. Denn machen klingt wie eine kausale Beziehung zwischen einem Wahrheitsträger und einem konkreten Objekt, aber Wahrmacher-Theoretiker sagen klar, dass es sich keineswegs um eine kausale Beziehung handelt. Eine Entität a macht eine Proposition p dann und nur dann wahr, wenn aus„a existiert“ folgt, dass p[8] Dass Wahrmacher gewöhnlich als solche abstrakten Entitäten wie Tatsachen oder Sachverhalte betrachtet werden, unterstreicht den Punkt, dass es hier nicht um eine kausale Beziehung geht.

Dass die Beziehung zwischen einem Wahrmacher und einem Wahrheitsträger nicht kausal ist, wird besonders deutlich, wenn man Wahrmacher für negative Existenzaussagen wie „Baal existiert nicht“ verlangt. Kevin Mulligan, Peter Simons und Barry Smith schreiben: „Nicht nur Wittgenstein, sondern tatsächlich auch fast alle anderen Philosophen, die die Relation des Wahrmachens untersucht haben, sahen sich angesichts der Probleme, die durch negative Propositionen aufgeworfen werden, gezwungen, eine Ontologie der Wahrmacher als besonderer, nicht-objekthafter Entitäten anzunehmen, die eine essentiell logische Komplexität haben.“[9] Es ist offensichtlich, dass eine Tatsache wie Baals Nicht-Existenz, die für die Wahrheit ausreicht, dass Baal nicht existiert, keine Ursache für irgendetwas ist.

Ein richtiges Verständnis der Wahrmacher annulliert also sofort die grobe Auslegung des Einwands der Unbegründbarkeit, die in Robert Adams Darlegung des Problems und auch in Alfred Freddosos und Thomas Flints Formulierungen des Einwands der Unbegründbarkeit zum Ausdruck kommt:

Es wird angenommen, dass Kontrafaktuale der Freiheit . . . kontingente Wahrheiten sind, bei denen nicht Gott verursacht, dass sie wahr sind. Wer oder was ist die Ursache, dass sie wahr sind? [10]

. . . metaphysisch kontingente Propositionen . . . erfordern eine kausale Begründung, um wahr zu sein. Das heißt, sie müssen durch einen Akteur oder Akteure dazu verursacht werden, wahr zu sein, da es nicht in ihrer Natur liegt, wahr zu sein. [11]

Doch wenn solche Bedingungen kontingent sind, dann sind sie vielleicht nicht wahr gewesen. Wer also macht sie wahr? Oder, um diese Frage sorgfältiger zu formulieren: Wer oder was verursacht eigentlich das Wahrsein derjenigen, die wahr sind, und das Falschsein derjenigen, die falsch sind?

. . . weder Gott noch seine freien Geschöpfe verursachen, dass Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit wahr sind. … Offenbar sind wir also zu der Schlussfolgerung gezwungen, dass niemand tatsächlich verursacht, dass die betreffenden Kontrafaktuale wahr sind. [12]

Der Wahrmacher-Theoretiker würde es als gegeben ansehen, dass niemand tatsächlich verursacht, dass Kontrafaktuale oder irgendeine andere Art von Proposition wahr sind. [13] Die Forderung nach einer Ursache für das Wahrsein einer Proposition ist unangebracht, es sei denn, der Anti-Molinist setzt eine sehr spezielle Kausaltheorie der Wahrmacher voraus, und in diesem Falle schuldet er uns eine Formulierung dieser Theorie und eine Verteidigung nicht nur ihrer Adäquatheit, sondern auch ihrer Überlegenheit gegenüber herkömmlichen Wahrmacher-Theorien.

Man könnte sagen, dass die Forderung nach einer Ursache für die Wahrheit wahrer Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit nichts als rhetorische Ausschmückung seitens des Anti-Molinisten ist. Doch selbst wenn wir in dieser Hinsicht im Zweifel zu seinen Gunsten entscheiden, bleibt die Tatsache bestehen, dass der Anti-Molinist immer noch vorauszusetzen scheint, dass Kontrafaktuale, um wahr zu sein, Wahrmacher haben müssen, welche entweder in der Existenz konkreter Objekte bestehen oder diese implizieren. Es ist nicht nur so, dass er uns irgendeine Erklärung und Rechtfertigung für eine solche Einschränkung von Wahrmachern schuldet, sondern dass eine solche Annahme ziemlich unplausibel erscheint. Denn wir können uns andere Arten von wahren Propositionen vorstellen, deren Wahrmacher weder in der Existenz konkreter Objekte bestehen, noch diese implizieren. Betrachten Sie beispielsweise die folgenden Aussagen:

1. Es existieren keine physischen Objekte.

2. Dinosaurier sind heute ausgestorben.

3. Alle Raben sind schwarz.

4. Ein Kind zu quälen ist falsch.

5. Napoleon verlor die Schlacht bei Waterloo.

6. Im Jahr 2070 wird eine Frau die amerikanischen Präsidentschaftswahlen gewinnen.

7. Würde sich ein starrer Stab gleichmäßig durch den Äther bewegen, würde er eine Lorentz-Kontraktion erfahren.

Aussage (1) könnte wahr sein, und Aussage (2) ist wahr, doch sie schließen Wahrmacher aus, welche in der Existenz der betreffenden konkreten Objekte (wie zum Beispiel Dinosaurier) bestehen oder diese implizieren. Wenn solche Aussagen Wahrmacher haben, müssten es Dinge sein wie die Sachverhalte: Es gibt kein Universum oder Dinosaurier existieren nicht mehr. Manche Wahrmacher-Theoretiker haben behauptet, dass solche negativen Existenzaussagen wahr sind, ohne irgendeinen Wahrmacher zu haben. So behaupten zum Beispiel Mulligan, Simons und Smith: „Es scheint angemessener zu sein, Sätze der vorliegenden Art nicht dadurch als wahr zu betrachten, dass sie einen eigenen Wahrmacher haben, sondern einfach aufgrund der Tatsache, dass die entsprechenden positiven Sätze keinen Wahrmacher haben.“ [14] Doch diese Behauptung ist ein Widerspruch in sich. Denn ein Wahrmacher ist genau diejenige Entität, durch die ein Satz und/oder eine Proposition wahr ist, und nach ihrer Erklärung ist eine wahre, negative Existenzaussage wie „Baal existiert nicht“ aufgrund der Tatsache wahr, dass die entsprechende positive Aussage „Baal existiert“ keinen Wahrmacher hat. So hat diese negative Existenzaussage schließlich doch einen Wahrmacher, nämlich die Tatsache, dass „Baal existiert“ keinen Wahrmacher hat. Ein ähnliches Problem scheint vorzuliegen, wenn D. M. Armstrong versucht, aufgrund des Sachverhalts zweiter Stufe, dass alle existierenden Sachverhalte erster Stufe gegeben sind, Wahrmacher für negative Existenzaussagen zu eliminieren. [15] Die Idee ist vermutlich: Wenn der Sachverhalt, der durch die korrespondierende positive Existenzaussage beschrieben wird, nicht in dem Sachverhalt zweiter Stufe eingeschlossen ist, der alle Sachverhalte erster Stufe katalogisiert, dann ist die negative Aussage wahr, ohne einen Wahrmacher zu haben. Doch ist es dann nicht der Fall, können wir fragen, dass die negative Aussage wahr ist aufgrund der Tatsache, dass der entsprechende positive Sachverhalt nicht in der Gesamtheit der Sachverhalte eingeschlossen ist, oder aufgrund der Existenz des Sachverhalts, dass der positive Sachverhalt nicht darin eingeschlossen ist?

Eine weitere Schwierigkeit für solche Erklärungen liegt darin, dass das Fehlen eines Wahrmachers für eine affirmative Existenzaussage oder das Nichtvorhandensein eines positiven Sachverhalts in einem Sachverhalt zweiter Stufe nicht immer eine plausible Grundlage zu bilden scheint, um Wahrmacher für eine negative Aussage zu bestreiten. Nehmen wir zum Beispiel (2). Das Fehlen eines Wahrmachers für „Dinosaurier leben heute“ oder das Fehlen des entsprechenden Sachverhalts in der Gesamtheit der Sachverhalte scheint es nicht wahrzumachen, dass Dinosaurier heute ausgestorben sind. Dasselbe gilt für „Dinosaurier leben heute noch“, denn die Verneinung dieser Art von Aussage ist bekanntlich zweideutig. Die Schwierigkeit ist, dass (2) die positive Behauptung zu implizieren scheint, dass Dinosaurier früher einmal lebten und deshalb mehr braucht als nur das Fehlen eines Wahrmachers, um wahr zu sein. Sie scheint als ihren Wahrmacher die Tatsache zu erfordern, dass Dinosaurier früher einmal lebten und heute ausgestorben sind. In jedem Fall gilt: Selbst wenn negative Existenzaussagen nicht durch irgendeine Tatsache oder einen Sachverhalt wahrgemacht werden, kann die Möglichkeit, dass wir hier eine Ausnahme zu dem Konzept haben, dass wahre Aussagen Wahrmacher verlangen, für Anti-Molinisten wohl kaum ermutigend sein. Wenn es wahre Aussagen ohne irgendeinen Wahrmacher für diese Aussagen geben kann, woher wissen wir, dass kontrafaktische Aussagen nicht ohne Wahrmacher wahr sein können?

Aussage (3) ist eine universal quantifizierte Aussage, die als solche nicht nur für zufällig existierende Raben gilt. Somit kann sie nicht lediglich durch das Schwarzsein existierender Raben wahr sein, und schon gar nicht durch die schwarzen Raben, die es gibt. Aussage (4) ist ein ethisches Urteil, das weder impliziert, dass Kinder existieren, noch dass Kinder je tatsächlich gequält werden. Es ist schwer zu sehen, wie ethische und ästhetische Urteile wahrgemacht werden können, ohne dass ethische und ästhetische Tatsachen zu ihren Wahrmachern gehören.

Die Aussagen (5) und (6) sind zeitliche Aussagen über Personen, die nicht mehr oder noch nicht existieren (zumindest nach einer dynamischen Zeittheorie [16]), und somit können keine Personen zu ihren Wahrmachern gehören. Wahrmacher-Theoretiker müssen sich noch ernsthaft mit Problemen auseinandersetzen, die durch Zeit und zeitliches Werden aufgeworfen werden. Doch in einer neueren Erörterung stellt Barry Smith zwei Vorschläge dar: Entweder wir „müssen eine explizite temporale Dimension in unsere Erklärung des Wahrmachens einführen, wie etwa in ‚Diese Flüssigkeit macht es zu t wahr, dass sie geruchlos ist‘“, oder wir könnten alternativ „ein strikt präsentistisches Verständnis von ‚x macht es wahr, dass p‘ annehmen. Einige wahre kontingente Urteile im Tempus der Vergangenheit oder der Zukunft werden dann so sein, dass sie tatsächlich existierten oder existieren werden, obwohl ihre Wahrmacher nicht existieren.“ [17] Diese kurzen Vorschläge sind nur programmatisch; doch der erste scheint zeitlos existierende Wahrmacher für zeitliche Sätze im Sinne der statischen Zeittheorie in Erwägung zu ziehen, [18] während der zweite zeitliche Wahrmacher für zeitliche Sätze einzuschließen scheint, wie sie in der dynamischen Zeittheorie postuliert werden könnten. [19] Für diese letztere Auffassung schlägt Smith vor, zu behaupten, dass Aussagen im Tempus der Vergangenheit und im Tempus der Zukunft buchstäblich keine Wahrmacher (im Tempus der Gegenwart) haben, obwohl sie sie entweder hatten oder haben werden. Dieser Vorschlag ist jedoch problematisch, denn wenn der Wahrmacher eines futurischen Satzes wie beispielsweise „Bush wird als unser 42. Präsident in sein Amt eingeführt werden“ gegenwärtig wird, dann ist diese Aussage keineswegs wahr, sondern falsch und die entsprechende Gegenwarts-Aussage „Bush wird als unser 42. Präsident in sein Amt eingeführt“ ist wahr oder wird wahr. Daher ist es plausibler, entweder zu sagen, dass wahre Vergangenheits- oder Futur-Aussagen überhaupt keine Wahrmacher haben, obwohl ihre Gegenwarts-Entsprechungen sie hatten oder haben werden, oder zu sagen, dass ihre Wahrmacher das Wahrgewesensein oder Wahrseinwerden der Gegenwarts-Aussagen sind, oder einfach die zeitlichen Tatsachen, die als ihre zeitlichen Wahrheitsbedingungen genannt werden, wie es das Prinzip der Zitattilgung darlegt. Nichts davon ist für Anti-Molinisten ermutigend, denn wieder finden wir eine wichtige Klasse von Aussagen, die entweder wahr sind, ohne Wahrmacher zu haben, oder die als ihre Wahrmacher Abstraktionen wie Tatsachen oder Sachverhalte haben.

Aussage (7) schließlich ist ein wahres Kontrafaktual über den Äther in der Mechanik des 19. Jahrhunderts, der nicht existiert. Man kann nicht sagen, dass die Eigenschaften des Äthers als der Wahrmacher für (7) fungiert, denn da der Äther nicht existiert, hat er keine Eigenschaften. Würde der Äther tatsächlich existieren, dann hätte der Äther natürlich Eigenschaften, sodass man vielleicht sagen könnte, dass das, was (7) wahr macht, die Tatsache ist, dass in den ähnlichsten möglichen Welten, in denen das Antezedens realisiert ist, das Sukzedens in der indikativen Version einen Wahrmacher hat – doch das wäre kein Trost für Anti-Molinisten, die voraussetzen, dass Wahrmacher in der Existenz konkreter Objekte bestehen oder diese implizieren müssen.

Alle oben genannten Wahrheitsformen sind Gegenstand lebhafter Diskussion unter Wahrmacher-Theoretikern. Diese Illustrationen und die dadurch hervorgerufenen Kontroversen unterstreichen, dass Vertreter des Einwands der Unbegründbarkeit im Allgemeinen ein sehr naives Verständnis von der Natur der Wahrmacher haben. Die Idee, dass die Wahrmacher von Kontrafaktualen geschöpflicher Freiheit buchstäbliche Menschen oder irgendeine Art von konkreten Objekten sein müssen, ist außerordentlich. [20]

Brauchen Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Wahrmacher?

Nun wird, wie ich sagte, viel darüber debattiert, ob wahre Propositionen tatsächlich Wahrmacher haben. Schließlich wird die Wahrmacher-Theorie, die eine Minderheitsposition ist, in der analytischen Philosophie mit Denkern der Tradition des logischen Atomismus in Verbindung gebracht. Simons räumt ein, dass seit Tarskis Entwicklung der Wahrheitstheorie ohne Wahrmacher allgemein die Auffassung vertreten wird, dass für Wahrmacher, wie Russell und Wittgenstein sie befürwortet haben, „keine Notwendigkeit“ besteht. [21] In einer kürzlich veröffentlichten Kritik weist Greg Restall nach, das aus den üblichen Axiomen der Wahrmacher-Theorie folgt, dass jede wahre Proposition durch jeden Wahrmacher, den es gibt, wahrgemacht wird, sodass beispielsweise Gras ist grün dadurch wahrgemacht wird, dass Schnee weiß ist. In einer gewaltigen Untertreibung sinniert Restall: „Für eine philosophisch differenzierende Erklärung von Wahrmachern ist dies eindeutig nicht akzeptabel.“ [22] Vielleichtlassen sich diese Schwierigkeiten in der Wahrmacher-Theorie beheben; [23] aber dies ändert nichts daran, dass die Lehre kontrovers ist und nicht einfach als wahr angenommen werden kann.

In jedem Fall lehnen viele Wahrmacher-Theoretiker selbst die Lehre des Wahrmacher- Maximalismus ab [24] – die Lehre, dass jede wahre Aussage einen Wahrmacher hat. Mir ist noch kein Argument für die Schlussfolgerung begegnet, dass Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit nicht zu den Wahrheitsformen gehören können, denen ein Wahrmacher fehlt. Wenn man die Tatsache bedenkt, dass solche Aussagen von Wesen her kontrafaktisch sind, dann scheinen solche Aussagen sogar besonders geeignete Kandidaten für jene breit gefächerte Klasse von Aussagen zu sein, die wahr sind, ohne irgendeinen Wahrmacher zu haben. Die Wahrmacher-Theorie, die sich noch in der Entstehungsphase befindet, ist meines Wissens noch nicht auf solche Kontrafaktuale angewendet worden. Doch die Analogie zu Vergangenheits- und Zukunftsaussagen ist suggestiv. Freddoso hat argumentiert: Genauso, wie futurische Aussagen oder Propositionen in der Tatsache begründet sind, dass eine entsprechende Proposition im Tempus der Gegenwart Begründungen für ihre Wahrheit haben wird, so ist ein Kontrafaktual geschöpflicher Freiheit in der Tatsache begründet, dass eine entsprechende indikative Proposition Begründungen für ihre Wahrheit haben würde. Er erklärt:

Ein Realist in Bezug auf die absolute Zukunft wird behaupten, dass es jetzt adäquate metaphysische Begründungen für die Wahrheit einer futurischen Proposition Fp nur in dem Fall gibt, dass es zu irgendeinem zukünftigen Zeitpunkt adäquate metaphysische Begründungen für die Wahrheit ihrer Präsens-Entsprechung p geben wird…

Doch wenn dies so ist, dann scheint es angemessen zu behaupten, dass es jetzt adäquate metaphysische Begründungen für die Wahrheit einer konditionalen zukünftigen kontingenten Aussage F t (p) unter der Annahme von H, falls es zum Zeitpunkt t adäquate metaphysische Begründungen für die Wahrheit der Präsens-Proposition p geben würde, unter der Bedingung, dass H zum Zeitpunkt t gelten sollte. [25]

Nach Freddosos Erklärung haben kontingente Propositionen der Form Fp oder F t (p) unter der Annahme von H tatsächlich Wahrmacher, nämlich die Tatsache oder den Sachverhalt, dass p einen Wahrmacher haben wird beziehungsweise dass p bei der entsprechenden Bedingung einen Wahrmacher haben wird.

In seiner Analyse zu Freddosos Auffassung erklärt Timothy O’Connor, dass es zutreffender wäre, einfach zu sagen, dass zukünftig kontingente Propositionen keine Begründungen ihrer Wahrheit haben, sondern dass sie einfach in dem Fall wahr sind, dass ihre jeweiligen Präsens-Entsprechungen Begründungen ihrer Wahrheit haben. [26] Das heißt, Propositionen der Form Fp haben Wahrheitsbedingungen, die erfüllt sein können, obwohl ihnen Wahrmacher fehlen. Diese Revision von Freddosos Auffassung geht in dieselbe Richtung wie Barry Smiths zweiter Vorschlag für den Umgang mit futurischen Aussagen. Analog dazu, schlägt O’Connor vor, sollten wir Freddosos Wahrmacher für Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit als solche neu interpretieren, die Wahrheitsbedingungen für Propositionen der Form F t (p) unter der Annahme von H geben, und gleichzeitig dabei bleiben, dass solche Propositionen keine Wahrmacher haben. Obwohl O’Connor als Anti–Molinist nicht besonders glücklich über diese Analogie zwischen zukünftig kontingenten Propositionen und Kontrafaktualen geschöpflicher Freiheit ist, erkennt er ihre Kohärenz widerstrebend an und entscheidet sich, den Molinismus an anderer Stelle anzugreifen. [27] Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass es alles andere als offensichtlich ist, dass Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Wahrmacher haben müssen, um wahr zu sein. Anti–Molinisten haben nicht einmal mit der Aufgabe begonnen, zu zeigen, dass Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit zu der Menge der Propositionen oder Aussagen gehören, die Wahrmacher verlangen, um wahr zu sein.

Haben Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Wahrmacher?

Aber nehmen wir einmal an, dass futurische Aussagen und Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit zu dieser Klasse der Propositionen oder Aussagen gehören, die Wahrmacher erfordern, um wahr zu sein. Was ist falsch an den Tatsachen oder Sachverhalten, die Freddoso als Wahrmacher für solche Propositionen vorschlägt? O’Connors Deklamation, dass „Freddosos Vorschlag einfach falsch ist, weil es in der Welt nicht irgendetwas ‚gibt‘, das seine Begründung ist“, [28] zeigt, dass er dasselbe naive Verständnis von Wahrmachern voraussetzt, das oben dargelegt wurde. Tatsachen oder Sachverhalte, wie Freddoso sie erwähnt, dienen gewöhnlich als vollkommen respektable Wahrmacher. Vielleicht könnte man versuchen, Freddosos Wahrmacher auszuschließen, indem man Tatsachen und Sachverhalten eine nominalistische Wendung gibt, aber der Anti-Molinist kann kaum annehmen, dass ein Einwand, der auf einer derart kontroversen metaphysischen These beruht, mehr Rechtfertigung hat als die Behauptung, dass es wahre futurische Aussagen und Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit gibt.

O’Connor argumentiert auch, dass Freddosos Auffassung einen schädlichen infiniten Regress von Wahrheitsbegründungen auslöst. Denn von einer wahren futurischen Proposition Fp wird gesagt, dass sie nur in dem Fall Begründungen ihrer Wahrheit hat, dass es zu einem zukünftigen Zeitpunkt Begründungen der Wahrheit von p gibt. Hier werden die Begründungen der Wahrheit von Fp mittels einer weiteren Aussage genannt, welche auch die Form Fp hat. Wir geraten in einen infiniten Regress, betont O’Connor, der schädlich ist, weil keine Aussage bedingungslose Begründungen ihrer Wahrheit hat. [29] Doch O’Connor hat den Wahrmacher von Fp mit der Wahrheit in eins gesetzt – mit Bedingungen der Aussage, dass Fp einen Wahrmacher hat. Nach Freddosos Auffassung ist der Wahrmacher einer Proposition Fp die Tatsache, dass es einen Wahrmacher von S geben wird. Da Tatsachen nicht selbst Wahrmacher haben, gibt es keinen Regress.

Dennoch ist O’Connors Einwand hilfreich, indem er darauf aufmerksam macht, dass selbst Freddosos Erklärung für Wahrmacher futurischer Propositionen die Existenz zeitlicher Fakten verlangt, ein Punkt, der in unabhängiger Weise auch von Vertretern einer dynamischen Zeittheorie betont wird, [30] die, wie wir uns erinnern, bei dieser Version des Wahrmachens für zeitliche Sätze vorausgesetzt wird. Dies wirft die Frage auf, ob wir nicht genauso gut einfach zulassen können, dass die entsprechenden zeitlichen Tatsachen die Wahrmacher zeitlicher Propositionen sind. Der von O’Connor bemerkte Regress betrifft die Wahrheitsbedingungen des Satzes „Es gibt jetzt Begründungen der Wahrheit von Fp“, und dieser Regress ist unschädlich, da es sich einfach um eine Reihe von Folgerungen einer futurischen Proposition aus einer anderen handelt.

Eigentlich sollte O’Connor eher darauf hoffen, dass ein solcher Regress unschädlich ist, denn nach seiner eigenen Auffassung bietet Freddosos Formel erfolgreich die Wahrheitsbedingungen jeder futurischen Proposition Fp, nämlich:

Fp η p wird zu einem zukünftigen Zeitpunkt t Begründungen haben.

Da die rechte Seite der Gleichung selbst die Form Fp hat, leitet man einen infiniten Regress ein. Indem O’Connor zustimmt, dass Freddosos Formel trotz des enthaltenen infiniten Regresses erfolgreich die Wahrheitsbedingungen einer futurischen Proposition bietet, stimmt er stillschweigend zu, dass ein solcher Regress unschädlich ist. O’Connor protestiert, dass er nicht vor demselben Problem steht wie Freddoso, weil „dieses Bikonditional nicht der Absicht dient, ein Verfahren zu beschreiben, durch das festgestellt werden kann, ob eine zukünftige Kontingenz begründet ist – es zeigt einfach an, dass es … tatsächlich wahr ist.“ [31] Dieser mutmaßliche Unterschied entspringt allerdings aus O’Connors oben erwähnter Verschmelzung des Wahrmachers von Fp mit den Wahrheitsbedingungen von „Fp hat einen Wahrmacher“; nach seiner eigenen Auffassung gibt es immer noch einen (unschädlichen) infiniten Regress, weil die rechte Seite der oben genannten Gleichung selbst die Form Fp hat. O’Connor verteidigt sich auch selbst, indem er sagt, dass seine Adaptierung der Formel von Freddoso nicht beschreibt, „wie man feststellen kann, ob solche Propositionen wahr sind.“ [32] Aber auch Freddoso beabsichtigt natürlich nicht, eine Beschreibung in O’Connors epistemischen Sinn für die Feststellung zu liefern, ob Fp einen Wahrmacher hat oder nicht.

In ähnlicher Weise sehen wir, wenn wir von futurischen Propositionen zu kontrafaktischen Propositionen kommen und Freddosos vorgeschlagenen Wahrmacher für Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit betrachten, dass O’Connors Verneinung, dass „etwas ‚objektiv‘ zu Wissendes da“ ist, [33] in demselben groben Verständnis von Wahrmachern wurzelt, das bereits dargelegt wurde. Was den vermeintlich schädlichen infiniten Regress betrifft, handelt es sich wieder um einen unschädlichen Regress von Folgebeziehungen, welche durch die Wahrheitsbedingungen der Aussage „F t (p) unter der Annahme von H hat einen Wahrmacher“ erzeugt werden.

Dass der Regress Wahrheitsbedingungen betrifft und nicht Wahrmacher, wird besonders deutlich in Flints Verteidigung von Freddosos Standpunkt. Flint schlägt folgende Formel vor, um den Wahrmacher eines Kontrafaktuals geschöpflicher Freiheit c → z zu geben:

F. „Es wäre der Fall (wenn c wahr wäre), dass z“ ist dann und nur dann jetzt begründet, wenn „z ist begründet“ der Fall wäre (wenn c wahr wäre). [34]

Es ist offensichtlich, dass hier kein Wahrmacher für c → z genannt wird, sondern Wahrheitsbedingungen für die Behauptung: „c → z ist jetzt begründet.“ Ironischerweise sagt Flint nie wirklich, was der Wahrmacher von c → z ist! Er legt seine eigene Erklärung falsch aus, wenn er zum Beispiel sagt, dass das Handeln einer Person in einer nahen möglichen Welt das ist, was ein Kontrafaktual geschöpflicher Freiheit begründet, welches in der aktualen Welt wahr ist. [35] Eine solche Interpretation beschwört gespenstische Vorstellungen von nur möglichen Akteuren herauf, die in ihren Welten Dinge tun, die kausale Wirkungen in unserer Welt erzeugen – gewiss eine bizarre und unhaltbare Vorstellung! Nach der Auffassung von Freddoso und Flint ist der Wahrmacher von c → z vielmehr etwas wie die Tatsache, dass die Aussage „z hat einen Wahrmacher“ wahr wäre (wenn c wahr wäre). Diese Tatsache oder dieser Sachverhalt existiert oder gilt in der aktualen Welt so robust wie jede andere aktuale Tatsache oder jeder andere aktuale Sachverhalt und ist ein einwandfreier Wahrmacher. Es ist also eine verfehlte Sorge, zu fragen, auf welche Weise nur mögliche Handlungen aktuale Wahrheiten begründen, so wie es eine verfehlte Sorge ist, zu grübeln, wie nicht existente vergangene oder zukünftige Handlungen gegenwärtige Wahrheiten begründen könnten. Sie tun es nicht.

Ich für meinen Teil würde sagen: Wenn wahre Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Wahrmacher haben, dann sind die offensichtlichsten und plausibelsten Kandidaten die Tatsachen oder Sachverhalte, die durch das Prinzip der Zitattilgung aufgedeckt werden. So ist das, was „Wäre ich reich, würde ich einen Mercedes kaufen“ wahr macht, die Tatsache, dass ich einen Mercedes kaufen würde, wenn ich reich wäre. So wie es zeitliche Tatsachen über die Vergangenheit oder Zukunft gibt, die jetzt existieren, obwohl die Objekte und Ereignisse, die sie betreffen, nicht existieren, so gibt es Kontrafaktuale, die aktual existieren, obwohl die Objekte und Ereignisse, die sie betreffen, es nicht tun. Wenn Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Wahrmacher verlangen, dann sind es diese Tatsachen oder Sachverhalte, durch welche die entsprechenden Propositionen wahr sind. Und da diese Kontrafakten nicht das Ergebnis eines göttlichen Ratschlusses sind, müssen die entsprechenden Sachverhalte sogar logisch vor Gottes Ratschluss gelten, irgendwelche konkreten Objekte zu erschaffen.

In seiner Entwicklung des Einwands der Unbegründbarkeit scheint Hasker Sachverhalte als Wahrmacher zuzulassen. Aber er insistiert: „Damit ein (kontingenter) konditionaler Sachverhalt gilt, muss seine Gültigkeit in einem kategorischen Sachverhalt begründet sein. Allgemeiner ausgedrückt müssen Wahrheiten über das ‚was der Fall wäre … wenn‘ in Wahrheiten über das, was tatsächlich der Fall ist, begründet sein.“ [36] Zum Beispiel ist die Wahrheit von Kontrafaktualen wie: „Wenn das Glas getroffen würde, würde es zerspringen“ begründet in: „den Naturen, kausalen Kräften, inhärenten Tendenzen und dergleichen der natürlichen Entitäten, die in ihnen beschrieben sind.“ [37]

Haskers Behauptung ist jedoch sehr verworren. Ein geltender Sachverhalt ist einfach die Begründung oder der Wahrmacher einer Wahrheit und ist daher nicht selbst in dem entsprechenden Sinn „begründet“. Außerdem haben Wahrheiten nicht andere Wahrheiten als ihre Begründungen oder Wahrmacher, sondern vielmehr Sachverhalte. In Bezug auf Kontrafaktuale über Beispiele natürlicher Art wie das Glas lässt sich argumentieren, dass die Wahrheit des Kontrafaktuals in einer dispositionellen Eigenschaft des Objekts begründet ist, wie in diesem Fall in der Zerbrechlichkeit des Glases. Eine solche dispositionelle Eigenschaft kann plausibel so verstanden werden, dass sie der Wahrmacher des entsprechenden Kontrafaktuals ist und sogar seine notwendige Wahrheit gewährleistet. [38] Außerdem ist es korrekt zu sagen, dass dispositionelle Eigenschaften eine kausale Grundlage in den kategorischen Eigenschaften eines natürlichen Objektes haben, wie der Molekularstruktur des Glases. Aber es ist ein non sequitur zu folgern, dass die kausale Grundlage einer Disposition der Wahrmacher des entsprechenden Kontrafaktuals ist. Denn wenn es verschiedene Naturgesetze gäbe, könnte es sein, dass dieselbe Molekularstruktur vielleicht nicht dazu führt, Glas zerbrechlich zu machen. Es ist die Zerbrechlichkeit des Glases, die der Wahrmacher des fraglichen Kontrafaktuals ist, und die kausale Grundlage der Disposition ist nicht für die Zerbrechlichkeit des Glases, sondern allenfalls für die Manifestation dieser Zerbrechlichkeit verantwortlich, das heißt für das tatsächliche Zerspringen des Glases. So ist in Armstrongs Analyse der Wahrmacher für die kategorische Aussage „Das Glas ist zerbrechlich“ das Vorhandensein einer bestimmten Molekularstruktur des Glases in Verbindung mit den Naturgesetzen. [39] Der Haken ist aber, dass Naturgesetze, wie Plantinga bemerkt, [40] mit verschiedenen kontrafaktischen Propositionen wie „Würde x auf 0° gekühlt, würde x sich ausdehnen“ äquivalent sind, sodass man genauso gut hätte sagen können, dass der Wahrmacher von „Das Glas ist zerbrechlich“ das Vorhandensein einer bestimmten Molekularstruktur des Glases in Verbindung mit bestimmten Kontrafaktualen der Natur ist. Daher lässt sich argumentieren, dass selbst eine kategorische Aussage über dispositionelle Eigenschaften eines natürlichen Objekts unter ihren Wahrmachern bestimmte Kontrafaktuale hat, ganz zu schweigen davon, dass eine kontrafaktische Aussage in den dispositionellen Eigenschaften eines Objektes begründet ist. Somit ist Haskers Behauptung, dass Kontrafaktuale ausschließlich kategorisch begründet sein müssen, nicht gerechtfertigt.

Wie viel zweifelhafter ist Haskers Behauptung, wenn es um personale Akteure geht, die mit Willensfreiheit ausgestattet sind! Denn Entscheidungsfreiheit ist keine Sache natürlicher Dispositionen, die kausale Grundlagen einschließen. In Wirklichkeit scheint der Einwand der Unbegründbarkeit, wie ich an anderer Stelle angefochten habe, [41] libertäre Freiheit implizit zurückzuweisen, denn nach libertärer Auffassung ist nicht nach einer weiteren Begründung dafür zu suchen, warum ein bestimmter kontrafaktischer Sachverhalt darüber gilt, wie ein Akteur unter bestimmten Umständen aus freien Stücken handeln würde. Eine Antwort auf die Frage zu suchen: „Warum ist F eine Tatsache?“ oder: „Was macht F zu einer Tatsache?“ bedeutet, libertäre Freiheit implizit zu verneinen. Es ist schlichtweg eine Tatsache, dass dies die Art und Weise ist, wie dieser Akteur unter diesen Umständen aus freien Stücken zu handeln entscheiden würde.

Zusammenfassung

Zusammenfassend halte ich es für evident, dass Anti-Molinisten nicht einmal angefangen haben, die nötigen Hausaufgaben zu leisten, damit ihr Einwand der Unbegründbarkeit zieht. Sie müssen zunächst noch ihre Ontologie der Wahrheit artikulieren, einschließlich der Natur von Wahrheitsträgern und Wahrmachern. Sie haben auch noch keine systematische Erklärung dafür präsentiert, welche Wahrheitsträger Wahrmacher verlangen. Und sie haben ihre Theorie noch nicht auf Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit angewendet, geschweige denn gezeigt, dass sie konkurrierenden Theorien überlegen ist. Natürlich steht es Vertretern des Einwands der Unbegründbarkeit offen, auf eine Wahrmacher-Theorie ganz zu verzichten und zu behaupten, dass ich sie bei der Auslegung ihres Vortrags über Wahrheitsbegründungen für Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit in Form von Wahrmachern missverstanden oder falsch wiedergegeben habe. Vielleicht sind Wahrheitsbegründungen von Wahrmachern verschieden. Aber wenn dies der Fall ist, schulden uns Anti-Molinisten umso mehr eine sorgfältige Erklärung für das, worüber sie sprechen. Solange sie diese nicht bereitstellen, kann ihr Einwand der Unbegründbarkeit gar nicht erst hoffen, zum Zuge zu kommen.

Kurz gesagt: Ich stimme Plantinga zu, dass ich viel eher davon überzeugt bin, dass es wahre Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit gibt, als mich die Theorie überzeugt, die verlangt, dass sie Wahrmacher haben. [42] Und wenn sie tatsächlich Wahrmacher verlangen, wurde kein Grund genannt, warum ihre Wahrmacher nicht die Tatsachen oder Sachverhalte sein können, die durch das Prinzip der Zitattilgung aufgedeckt werden. [43]

(Übers.: M. Wilczek)

Link to the original article in English: http://www.reasonablefaith.org/middle-knowledge-truth-makers-and-the-grounding-objection

  • [1]

    Thomas S. Flint, Divine Providence, Cornell Studies in the Philosophy of Religion (Ithaca, N.Y.: Cornell University Press, 1998), S. 123. Die Lehre des göttlichen mittleren Wissens (scientia media), die zuerst 1588 durch den gegenreformatorischen Theologen Luis de Molina formuliert wurde, behauptet, dass Gottes Ratschluss darüber, welche Welt er erschaffen würde, auf seinem Wissen darüber basiert – und diesem somit explanatorisch nachgeordnet ist –, was jedes freie Geschöpf, das er möglicherweise erschaffen könnte, in jeder angemessen spezifizierten Reihe von Umständen tun würde, in die Gott es stellen könnte. Es ist also der Fall, dass Gott logisch vor seinem Schöpfungsbeschluss die Wahrheit von Propositionen kennt, die beschreiben, wie irgendein Geschöpf in einer bestimmten Reihe von Umständen aus freien Stücken handeln würde, wie z.B. „Wenn Goldwater 1964 die Präsidentschaftswahl der Vereinigten Staaten gewinnen würde, würde er die Invasion in Nordvietnam befehlen.“ Die Lehre setzt voraus, dass es solche wahren Kontrafaktuale gibt und dass ihre Wahrheit von dem göttlichen Ratschluss logisch unabhängig ist. Zu einer hervorragenden Einführung und Übersetzung eines wesentlichen Abschnitts von Molinas Concordia siehe Luis de Molina, On Divine Foreknowledge, übersetzt und mit einer Einleitung und Anmerkungen versehen von Alfred J. Freddoso (Ithaca, N.Y.: Cornell University Press, 1988).

  • [2]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Flint, Divine Providence, S. 123.

  • [3]

    Alvin Plantinga, „Reply to Robert Adams“, in Alvin Plantinga, hrsg. von James E. Tomberlin und Peter Van Inwagen, Profiles 5 (Dordrecht: D. Reidel, 1985), S. 378.

  • [4]

    Van Inwagens Einwand, dass es der Fall sein könnte, dass der Akteur zu einer Gelegenheit A tun würde und bei einer zweiten Runde A nicht tun würde, unterstützt tatsächlich das molinistische Argument, denn dies sind zwei verschiedene Male und somit verschiedene Reihen von Umständen, und nach Van Inwagens eigener Sicht würde der Akteur bei jedem Mal etwas tun (Peter Van Inwagen, „Against Middle Knowledge“, Vorlesung am 12. April 1996).

  • [5]

    Siehe den bahnbrechenden Artikel von Kevin Mulligan, Peter Simons und Barry Smith, „Truth-Makers“, Philosophy and Phenomenological Research 44 (1984): 287–321. Ein informativer Überblick über den historischen Hintergrund der Wahrmacher-Theorie findet sich in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, hrsg. von Joachim Ritter und Karlfried Gründer (Basel: Schwabe, 1971), s.v. „Tatsache II“, von Peter Simons. Siehe auch John F. Fox, „Truthmaker“, Australasian Journal of Philosophy 65 (1987): 188–207; Herbert Hochberg, „Truth Makers, Truth Predicates, and Truth Types“, in: Language, Truth, and Ontology, hrsg. von Kevin Mulligan, Philosophical Studies Series 51 (Dordrecht: Kluwer Academic Publishers, 1992), S. 87–117.

  • [6]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Peter Simons, „How the World Can Make Propositions True: A Celebration of Logical Atomism“, in Sktonnosci Metafizyczna [Metaphysical Inclinations] (Warschau: Uniwersytet Warszawski, 1998), S. 119.

  • [7]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Peter Simons, „Existential Propositions“, in: Criss–Crossing a Philosophical Landscape, hrsg. von Joachim Schulte und Göran Sundholm, Grazer Philosophische Studien 42 (Amsterdam: Rodopi, 1992), S. 257.

  • [8]

    Ibid. Der Theist muss diese Charakterisierung jedoch als unhaltbar betrachten, da (sofern man nicht mit William Alston verneint, dass Gott Überzeugungen hat) Gottes Überzeugungen dann als Wahrmacher für die Propositionen zählen, die er glaubt. Denn Gottes Überzeugungen werden gewöhnlich als Entitäten in einem Sinne verstanden, den die Wahrmacher-Theorie gutheißt, indem sie oft als „harte“ oder „weiche“ Tatsachen über die Vergangenheit charakterisiert werden. Offensichtlich stellt es jedoch die Dinge auf den Kopf, wenn man Gottes Überzeugungen als Wahrmacher auffasst, denn intuitiv ist etwas nicht wahr, weil Gott es glaubt, sondern Gott glaubt es, weil es wahr ist. Außerdem würde es anscheinend die geschöpfliche Freiheit eliminieren, wenn Gottes Überzeugungen der Wahrheit von Propositionen über menschliches Handeln explanatorisch vorausgehen, genauso wie göttliche Freiheit eliminiert würde, wenn Kontrafaktuale göttlicher Freiheit explanatorisch vor Gottes Ratschluss wahr wären. Bigelows Darstellung des Wahrmacher-Prinzips ist akzeptabler: „Ein Wahrmacher besagt: ‚Für jede Wahrheit A muss es eine Sache a geben, sodass notwendig gilt, dass A wahr ist, wenn a existiert‘“ (John Bigelow, The Reality of Numbers [Oxford: Clarendon Press, 1988], S. 127). Leider ist dieses Prinzip falsch, weil es den Wahrmacher-Maximalismus nach sich zieht (siehe unten); doch zumindest erfasst es die Idee, dass Wahrmachen grundsätzlich eine logische Relation ist. Vielleicht sollte der Wahrmacher-Theoretiker sagen, dass für jeden Wahrheitsträger A, der einen Wahrmacher a hat, gilt, dass A durch a wahr ist (oder a A wahr macht) =def. aus der Existenz von a folgt, dass A den Wert wahr hat.

  • [9]

    Mulligan, Simons und Smith, „Truth-Makers“, S. 315.

  • [10]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Robert Adams, „Plantinga on the Problem of Evil“, in: Alvin Plantinga, S. 232. Vgl. William Haskers Forderung: „Wer oder was (wenn überhaupt etwas) ist es, das herbeiführt, dass diese Propositionen wahr sind?“ (William Hasker, „A Refutation of Middle Knowledge“, Noûs 20 (1986): 547.

  • [11]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Alfred J. Freddoso, „Introduction“ zu: On Divine Foreknowledge von Luis de Molina, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Alfred J. Freddoso (Ithaca, N.Y.: Cornell University Press, 1988), S. 70.

  • [12]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Flint, Divine Providence, S. 123, 125. Ich sollte hinzufügen, dass Freddoso und Flint einfach genau wiedergeben, wie der Einwand von den Kritikern des mittleren Wissens formuliert wird.

  • [13]

    „Machen, dass etwas der Fall ist, ist natürlich nicht kausal“ (D. M. Armstrong, A World of States of Affairs, Cambridge Studies in Philosophy [Cambridge: Cambridge University Press, 1997], S. 115); „Der Ausdruck ‚macht es wahr, dass‘ hat nichts mit Kausalität zu tun“ (Peter Simons, „Logical Atomism and Its Ontological Refinement: A Defense“, in: Language, Truth, and Ontology, S. 159); „Ein Wahrmacher sollte etwas nicht in einem kausalen Sinn wahr ‚machen‘, sondern in einem mutmaßlich logischen Sinn .. das ‚machen‘ in ‚wahr machen‘ ist grundsätzlich logische Konsequenz“ (Bigelow, Reality of Numbers, S. 125).

  • [14]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Mulligan, Simons und Smith, „Truth-Makers“, S. 315.

  • [15]

    Armstrong, World of States of Affairs, S. 27, 135.

  • [16]

    Nach einer dynamischen oder zeitlichen Theorie der Zeit (mit einem von McTaggart entlehnten Begriff oft als A-Theorie der Zeit bezeichnet) ist die Unterscheidung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ein objektives Merkmal der Wirklichkeit, während nach einer statischen oder zeitlosen Theorie der Zeit (oft B-Theorie der Zeit genannt) zeitliche Momente nicht objektiv vergangen, gegenwärtig oder zukünftig sind, sondern nach den veränderlichen Relationen früher als, gleichzeitig mit und später als geordnet werden. Außerdem ist zeitliches Werden nach einer dynamischen Theorie real und Dinge kommen in Existenz oder hören auf zu existieren, während zeitliches Werden nach einer statischen Theorie nur eine subjektive Eigenschaft des Bewusstseins ist und alle Dinge unabhängig von ihrer zeitlichen Lokalisierung gleichermaßen real sind.

  • [17]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Barry Smith, „Truthmaker Realism“, Australasian Journal of Philosophy 77 (1999): 274–291.

  • [18]

    Siehe zum Beispiel D. H. Mellor, Real Time II (London: Routledge, 1998), S. 34.

  • [19]

    Vergleiche die zeitlichen Wahrheitsbedingungen von Graham Priest in: „Tense and Truth Conditions“, Analysis 46 (1986): 162–166; siehe auch D.H. Mellor, „Tense's Tenseless Truth Conditions“, Analysis 46 (1986): 167–172; Graham Priest, „Tense, Tense, and TENSE“, Analysis 47 (1987): 184–187.

  • [20]

    Und dasselbe gilt natürlich für Kontrafaktuale darüber, wie Geschöpfe unter verschiedenen Umständen aus freien Stücken handeln würden, die – technisch gesprochen – keine Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit sind, weil die in ihren Antezedenzien genannten Umstände nicht vollständig spezifiziert sind. Um Pedanterie zu vermeiden, werde ich daher von nun an solche kontrafaktischen Wahrheiten nicht von Kontrafaktualen geschöpflicher Freiheit unterscheiden.

  • [21]

    Simons, „Logical Atomism“, S. 158. Bigelow ist irritiert über die „linguistische Magie“, die mit der Wahrmacher-Theorie einhergeht – „indem die Existenz bestimmter Dinge aus der Wahrheit bestimmter Behauptungen geschlossen wird: eine Art, durch linguistische Magie Dinge in Existenz zu rufen – Dinge in Existenz zu definieren“ (Bigelow, Reality of Numbers, S. 7).

  • [22]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Greg Restall, „Truthmakers, Entailment, and Necessity“, Australasian Journal of Philosophy 74 (1996): 334.

  • [23]

    Restall beabsichtigt, das Problem durch eine Erklärung der Wahrmacher zu lösen, bei der er seine Wahrmacher undefiniert lässt. Die Abstraktheit der Erklärung unterstreicht noch, wie ungeschickt Vertreter des Einwands der Unbegründbarkeit mit Wahrmachern umgehen. 

  • [24]

    Das ist der Begriff von Barry Smith.

  • [25]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Freddoso, „Introduction“, S. 72. Eine futurische Proposition lässt sich als eine Proposition verstehen, deren linguistischer Ausdruck im Englischen das Tempus Futur enthalten muss.

  • [26]

    Timothy O'Connor, „The Impossibility of Middle Knowledge“, Philosophical Studies 66 (1992): 155–156.

    O'Connor bietet damit eine Semantik, die einer dynamischen Theorie der Zeit eher entspricht als die von David Paul Hunt („Middle Knowledge: The 'Foreknowledge Defense', in: „International Journal for Philosophy of Religion 28 [1990]: 7), der sagt, dass futurische Aussagen „dadurch wahr sind, dass sie einem aktualen Sachverhalt entsprechen, wenn auch einem, der in der Zukunft liegt.“

  • [27]

    Ibid., S. 158–9. O'Connor wendet sich von der Verneinung der Wahrheit von Kontrafaktualen geschöpflicher Freiheit ab und verneint nun ihre Erkennbarkeit. Seine Verneinung stützt sich auf die Annahme, dass „Gottes unfehlbare Kenntnis einer wirklich kontingenten Proposition p eine unmittelbare Kenntnis der Gründe für p einschließt oder einfach in ihr besteht“ (Ibid., S. 158). Dies ist eine erstaunliche Behauptung. Aus ihr folgt, dass Gott alle wahren kontingenten Propositionen, denen Wahrmacher fehlen, nicht kennt. Warum sollte man annehmen, dass Gott wahre Propositionen dadurch kennt, dass er weiß, was ihre Wahrmacher sind? O'Connor antwortet: „Schließlich kann man die Wahrheit einer kontingenten Proposition nicht dadurch erkennen, dass man einen besonders tiefgehenden Einblick in die Natur dieser Proposition selbst hat“ (Ibid., S. 159). Wenn O'Connor mit dieser Behauptung Recht hat, dann sind Gott nicht nur alle kontingenten Wahrheiten unbekannt, denen Wahrmacher fehlen, sondern ihm sind auch alle nicht-analytischen notwendigen Wahrheiten unbekannt, denn nach der Standard-Wahrmachertheorie haben auch diese keine Wahrmacher. O'Connors Position ist daher mit dem klassischen Theismus unvereinbar. In jedem Fall ist seine Rechtfertigung für die Beschränkung der Kenntnis Gottes auf Propositionen, die Wahrmacher haben, völlig unplausibel. Denn nach der Ontologie der Wahrheit, die durch die Wahrmacher-Theorie vorausgesetzt wird, gibt es tatsächlich Entitäten – wie Propositionen –, die als Wahrheitsträger dienen. Diese sind echte eigenschaftstragende Entitäten, und eine der Eigenschaften, die sie tragen, ist Wahrheit (oder Falschheit). Dies ist eine echte Eigenschaft, die einigen, aber nicht allen dieser Entitäten zu eigen ist. Also kann Gott nach einer unmittelbaren Betrachtung der eigentlichen Proposition ganz gewiss unterscheiden, ob sie die Eigenschaft der Wahrheit trägt oder nicht.

    Denker wie O'Connor und Hasker, welche die Bivalenz von Kontrafaktualen geschöpflicher Freiheit oder zukünftig kontingenten Propositionen einräumen (siehe Flint, Divine Providence, S. 130), aber Gottes Kenntnis derselben verneinen, vertreten letztlich eine inkohärente Position. Denn was müssen sie über eine Gegenwarts-Proposition q sagen, damit eine bestimmte zukünftig kontingente Proposition Fp oder ein Kontrafaktual geschöpflicher Freiheit Ft(p) unter der Annahme von H wahr ist? Wenn q jetzt wahr ist, dann muss Gott es – als eine Proposition im Präsens – wissen. Tatsächlich scheint q einen evidenten Wahrmacher zu haben, nämlich die Inhärenz der Eigenschaft der Wahrheit in Fp oder Ft(p) unter der Annahme von H. Der Sachverhalt des Wahrseins von Fp ist nicht nur ein kontingenter Sachverhalt, der gegenwärtig in der Welt gilt, sondern das Wahrsein von Fp ist buchstäblich ein Ereignis, da Fp sich in seinem Wahrheitswert ändern kann, sobald p wahr wird, in welchem Fall q eine intrinsische Änderung von Wahrsein zu Falschsein erfährt. Wenn also q, muss Gott wissen, dass q, und somit wissen, dass Fp und Ft(p) unter der Annahme von H wahr sind. Doch wenn er weiß, dass diese Propositionen wahr sind, dann kennt er die Tatsachen, die sie feststellen. So kann jeder, der zustimmt, dass das Prinzip der Bivalenz zukünftig kontingente Propositionen oder Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit regiert und der behauptet, dass Gott alle gegenwärtig wahren Propositionen kennt oder unmittelbar mit allen existierenden Wahrmachern vertraut ist, nicht ohne Inkohärenz verneinen, dass Gott die Wahrheit zukünftig kontingenter Propositionen und Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit kennt. Diese Schlussfolgerung bedeutet eine echte Krise für Denker wie Hasker, deren einziger Ausweg aus einem theologischen Fatalismus darin besteht, Gottes Vorauswissen wahrer zukünftig kontingenter Propositionen zu verneinen.

  • [28]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: O'Connor, „Impossibility“, S. 155.

  • [29]

    Ibid., S. 155–156.

  • [30]

    Siehe die Erörterung in meinem Buch The Tensed Theory of Time: a Critical Examination, Synthèse Library (Dordrecht: Kluwer Academic Publishers, in Vorbereitung). Michael Tooley wäre eine seltene Ausnahme.

  • [31]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: O’Connor, „Impossibility“, S. 164–165.

  • [32]

    Übersetzung aus dem Englischen: ibid., S. 165.

  • [33]

    Übersetzung aus dem Englischen: ibid., S. 160.

  • [34]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: Flint, Divine Providence, S. 133.

  • [35]

    Ibid. Vgl. seine Bemerkung, dass „Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit Begründungen haben, obwohl wir (wie bei Propositionen über die Vergangenheit oder Zukunft oder über das metaphysisch Mögliche) solche Begründungen vielleicht nicht in der Gegenwart oder in der aktualen Welt finden“, Routledge Encyclopedia of Philosophy, s.v. „Omniscience“, von Thomas S. Flint.

  • [36]

    Übersetzung aus dem Englischen aus: William Hasker, God, Time, and Knowledge, Cornell Studies in the Philosophy of Religion (Ithaca, N.Y.: Cornell University Press, 1989), S. 30.

  • [37]

    Übersetzung aus dem Englischen: ibid.

  • [38]

    Siehe Frank Jackson, Robert Pargetter und Elizabeth W. Prior, „Three Theses about Dispositions“, in: American Philosophical Quarterly 19 (1982): 251–258; Robert Pargetter und Elizabeth W. Prior, „The Dispositional and the Categorical“, in: Pacific Philosophical Quarterly 63 (1982): 366–370.

  • [39]

    Armstrong, States of Affairs, S. 70–73, 129.

  • [40]

    Alvin Plantinga, The Nature of Necessity, Clarendon Library of Logic and Philosophy (Oxford: Clarendon Press, 1974), S. 178.

  • [41]

    William Lane Craig, Divine Foreknowledge and Human Freedom: The Coherence of Theism: Omniscience, Brill's Studies in: Intellectual History 19 (Leiden: E. J. Brill, 1991), S. 261–262.

  • [42]

    Vgl. die Bemerkung von Mulligan, Simons und Smith in „Truth–Makers“, S. 299: Es ist „völlig rational für uns zu wissen, dass ein Satz wahr ist, und doch nicht völlig zu wissen, was ihn wahr macht.“

  • [43]

    Ich danke Thomas Flint, Peter Simons und Barry Smith, dass sie Diskussionen und Kommentare zu diesem Paper angeregt haben.