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Eigenbeschuss vermeiden: Davison über den „Einwand der Unbegründbarkeit“

Summary

Scott Davison steht einer molinistischen Erklärung der göttlichen Vorsehung zwar wohlwollend gegenüber, doch der sogenannte ‚Einwand der Unbegründbarkeit‘ stimmt ihn doch nachdenklich. Als Antwort auf meine Behauptung, dass der ‚Einwand der Unbegründbarkeit‘ auf einer unhaltbaren Auffassung über die Wahrmacher-Theorie beruht, richtet er deshalb einigen Selbstbeschuss gegen den Molinismus im Namen derer, die den ‚Einwand der Unbegründbarkeit‘ vertreten. Ich hoffe zu zeigen, dass sein Schlüsselprinzip – zum Glück für die Molinisten – eine solche unhaltbare Auffassung nur umzuformulieren scheint. Wenn es als Forderung nach Erklärungen ausgelegt wird, welche keine Wahrmacher sind, ist das Prinzip mit libertärer Freiheit unvereinbar. Deshalb überstehen Molinisten seine Salve unbeschadet.

„Ducking Friendly Fire: Davison on the ‚Grounding Objection‘.“ Philosophia Christi 8 (2006): 161-6.

Davison bestreitet zuerst meine Behauptung, dass der Molinist in keiner Weise verpflichtet ist, eine Rechtfertigung für die Annahme zu bieten, dass es wahre Kontrafaktuale in Bezug auf freie Entscheidungen von Geschöpfen gibt. [1] Doch mir scheint, dass es zwei Gründe gibt, weshalb die Beweislast in dieser Hinsicht dem Vertreter des sogenannten ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ gegen die Lehre des Mittleren Wissens zukommt. Erstens ist der Molinismus selbst ein untergrabendes Gegenargument gegen die vermeintliche Unvereinbarkeit von göttlicher Souveränität und menschlicher Freiheit. Historisch ist der Molinismus aus dem Versuch der Gegenreformation hervorgegangen, die Antinomie zwischen Gottes Souveränität und dem freien Willen des Menschen zu lösen, wie sie von protestantischen Reformatoren wie Luther und Calvin gesehen wurde. Um die Unvereinbarkeitsbehauptungen der Reformatoren zu widerlegen, müssten die Molinisten nur durch eine biblisch fundierte Theorie oder ein Modell zeigen, dass Gottes Vorsehung mit dem libertären freien Willen vereinbar ist. Das molinistische Projekt ist zuerst und vor allem eines der Verteidigung, nicht der Theodizee.

Davisons Aussage, dass „wahre Molinisten nicht nur behaupten, dass Gottes Vorsehung das Wissen wahrer Kontrafaktuale der geschöpflichen Freiheit einschließen könnte, sondern vielmehr, dass sie dies tatsächlich tut“, [2] ist daher zweideutig. Nach dem Modell hat Gott tatsächlich ein solches Wissen; aber das Modell selbst wird als untergrabende Gegenargumentation vorgebracht – als eine Theorie, die epistemisch möglich ist. Der Molinist wird in Bezug auf Unvereinbarkeitsbehauptungen dialektisch erfolgreich sein, wenn er zeigt, dass Gottes souveräne Ratschlüsse nach allem, was wir wissen, von Kontrafaktualen über freie menschliche Entscheidungen geleitet sind, die wahr sind und die Gott vor seinem Schöpfungsbeschluss bekannt sind. Somit hat der Kritiker des Molinismus die Beweislast und muss zeigen, warum diese Theorie epistemisch keine Option ist.

Zweitens: Selbst wenn der Molinist seine Theorie nicht als Verteidigung, sondern als Theodizee vorbringt, folgt daraus nicht, wie Davison behauptet, dass Molinisten „die anfängliche Beweislast für die Annahme haben, dass es wahre Kontrafaktuale der geschöpflichen Freiheit gibt.“ [3] Denn diese Annahme ist einfach eines der Postulate der Theorie, die im Sinne von typischen Kriterien der Theoriebeurteilung in ihrer Gesamtheit beurteilt werden muss. Ziehen wir einen Vergleich zum Fall der Speziellen Relativitätstheorie. Entscheidend für diese Theorie ist das sogenannte Postulat der Lichtgeschwindigkeit, das behauptet, dass Licht sich in vacuo mit einer konstanten Geschwindigkeit c bewegt. Es gibt nicht nur keinen Beweis für dieses Postulat, sondern das Postulat der Lichtgeschwindigkeit ist – wie zahlreiche Kommentatoren erklärt haben – inhärent unbeweisbar, weil wir nur die Zweiweg-Lichtgeschwindigkeit messen können. Nichtsdestoweniger behauptete Einstein: Wird mir diese Voraussetzung zusammen mit dem anderen Postulat der Theorie, dem Relativitätsprinzip (das ebenfalls nicht beweisbar ist!) zugestanden, dann liefere ich die beste Erklärung für die Elektrodynamik bewegter Körper. Trotz der Unbeweisbarkeit ihrer Postulate betrachtet die Mehrheit der Physiker die Theorie in ihrer Gesamtheit als die beste Erklärung (innerhalb ihres begrenzten Bereichs der flachen Raumzeit) hinsichtlich ihrer theoretischen Vorzüge, wie Ökonomie und empirischen Erfolgs. Kritiker der Theorie ziehen gar nicht erst in Betracht, der Theorie zu vertrauen (geschweige denn zu zeigen, dass sie falsch ist), indem sie einfach darauf hinweisen, dass ihre Postulate nicht beweisbar sind.

Genauso muss die molinistische Theorie der Vorsehung in ihrer Gesamtheit hinsichtlich ihrer philosophischen Kohärenz, ihrer explanatorischen Kraft, ihrer theologischen Ergiebigkeit und so weiter beurteilt werden. Es ist ein Fehlschlag, wenn ihre Kritiker hervorheben, dass Molinisten nicht bewiesen haben, dass die Postulate der Theorie wahr sind. Auch wenn es also in diesem Fall sehr gute Gründe für die Annahme gibt, dass das Schlüsselpostulat der Theorie wahr ist, [4] hat der Molinist keine anfängliche Beweislast, dieses Postulat zu beweisen, um seine Theorie als die beste verfügbare Erklärung zur göttlichen Vorsehung zu empfehlen.

Die Frage ist also, ob der Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ uns gute Gründe für die Annahme gegeben hat, dass das Schlüsselpostulat der molinistischen Theorie der Vorsehung falsch ist – nämlich dass Kontrafaktuale über freies geschöpfliches Handeln logisch vor dem göttlichen Ratschluss wahr sind. Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ scheinen, wie ich beanstande, eine Auslegung der Wahrheit als Korrespondenz vorauszusetzen, die als Theorie der Wahrmacher bekannt ist. Davison stimmt zu, dass die grobe Formulierung des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ in kausalen Begriffen, wie sie in der Literatur so verbreitet ist, nichts als rhetorische Ausschmückung ist. Doch als Antwort auf meine Behauptung, dass „der Anti-Molinist immer noch vorauszusetzen scheint, dass Kontrafaktuale der Freiheit, um wahr zu sein, Wahrmacher haben müssen, welche in der Existenz konkreter Objekte bestehen oder diese implizieren“, [5] erklärt Davison:

Der Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ braucht nicht zu behaupten, dass alle Wahrheiten in einer bestimmten Weise begründet sind, sondern nur, dass bestimmte Wahrheiten es sind. Insbesondere muss der Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ auf etwa dem folgenden Prinzip bestehen:

EU: Die Wahrheit einer wahren Proposition über eine bestimmte menschliche Person muss in Bezug auf die aktuale Situation der fraglichen Person erklärt werden.

Keines der Bespiele von Craig ist ein Gegenbeispiel zu diesem Prinzip. [6]

Wir sind uns einig, dass die Frage die ist, ob bestimmte Wahrheiten, nämlich Kontrafaktuale der Freiheit, begründet sein müssen. Wenn „erklären“ eine Art des Wahrmachens ist, dann setzt (EU) tatsächlich voraus, dass Kontrafaktuale der Freiheit Wahrmacher haben müssen, welche in der Existenz konkreter Objekte – nämlich Personen – bestehen oder diese implizieren. Somit ist meine ursprüngliche Forderung nach einer Erklärung und Rechtfertigung dieser Einschränkung darüber, was als Wahrmacher gilt, angebracht und bleibt von Davison unbeantwortet. Ich ging weiter und behauptete, dass die Einschränkung unplausibel ist, und bot mehrere Gegenbeispiele an. Als Prinzip des Wahrmachens ausgelegt, ist (EU) tatsächlich angreifbar durch:

5. Napoleon verlor die Schlacht von Waterloo.

und:

6. Im Jahr 2070 wird eine Frau die amerikanische Präsidentin sein.

Andere meiner Gegenbeispiele lassen sich in Aussagen über bestimmte menschliche Personen umwandeln, indem man einfach Eigennamen oder definite Beschreibungen einsetzt, z.B.:

2. Die Azteken der Antike sind heute ausgestorben.

4. Es ist falsch, die irakischen Häftlinge in Abu Ghraib zu foltern.

Keine dieser Aussagen lässt sich durch die aktuale Situation der beteiligten Person(en) begründen; in einigen Fällen existieren die Personen nicht einmal.

An diesem Punkt würde Davison vielleicht protestieren, dass „erklären“ nicht dasselbe ist wie „wahrmachen“. Er sagt: „Die eigentliche Frage beim ‚Einwand der Unbegründbarkeit‘ . . . ist diese: Was erklärt, warum – logisch vor der Schöpfung – ein gegebenes wahres Kontrafaktual geschöpflicher Freiheit wahr ist, und was erklärt, warum – logisch vor der Schöpfung – ein gegebenes wahres Kontrafaktual geschöpflicher Freiheit falsch ist?“ [7]

Doch welcher Inhalt ist dann dem Begriff „Erklärung“ zuzuordnen? Davisons bemängelt, dass Kontrafakten (Sachverhalte, die durch das Prinzip der Zitattilgung offenbar werden) „keine wirklich befriedigende Erklärung“ sind. Warum nicht? Weil es, wie er sagt, „üblich ist, kontingente Sachverhalte (oder Fakten) als solche zu betrachten, die aufgrund irgendeiner Anordnung konkreter Objekte gelten.“ [8] Doch diese Antwort ist nur ein Rückfall in die oben abgewiesene Einschränkung für Wahrmacher, denn ein Wahrmacher ist gerade als das definiert, wodurch eine Tatsache wahr ist! Wenn Davison also folgert: „Die Wahrheit einer kontingenten Proposition über eine spezifische menschliche Person … wird üblicherweise hinsichtlich der aktualen Situation der spezifischen menschlichen Person erklärt“,  [9] täuscht er sich nicht nur, weil die Wahrmacher-Theorie dies weder behauptet noch üblich ist, sondern noch grundlegender, weil viele solcher kontingent wahren Propositionen nicht in dieser Hinsicht erklärt werden können.

Davison meint, dass „Molinisten die Wahrheit von Kontrafaktualen über geschöpfliche Freiheit logisch vor der Schöpfung einfach als rohe, unerklärte Tatsache akzeptieren müssen.“ [10] Ich denke, hier sehen wir die eigentliche Wurzel des Problems. Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ haben Schwierigkeiten, die Existenz roher Tatsachen anzuerkennen. Diese Spät-Leibnizianer wollen, dass alles dem Satz vom zureichenden Grund unterworfen wird, einschließlich Tatsachen über freie menschliche Entscheidungen. Sie wollen selbst dafür eine Erklärung, warum Kontrafakten über freie geschöpfliche Entscheidungen gelten. Eine solche Forderung bestätigt, was ich die ganze Zeit vermutet habe: Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ setzen implizit eine nicht-libertäre Sicht der Freiheit voraus, denn Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit sind genauso wenig erklärbar wie bestimmte kategorische Gegenwartsaussagen über die aktuale Situation freier Akteure, z. B. „Jones schreibt aus freien Stücken einen Brief an seine Frau.“ Wir können für eine solche Aussage beliebig viele Wahrmacher haben, aber was wir aus libertärer Sicht nicht haben können, ist eine Erklärung dafür, warum Jones aus freien Stücken so handelt. [11]

Davison sagt, dass er sich dieser Antwort nicht so sicher ist. „Libertarier brauchen sich nicht auf die Wahrheit von Kontrafaktualen der Freiheit logisch vor der Schöpfung festzulegen. (Und in jedem Fall braucht der Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ libertäre Freiheit nicht zu akzeptieren.)“ [12] Beide Aussagen sind wahr, aber irrelevant. Worauf Libertarier sich festlegen, ist, dass freie Entscheidungen nicht auf andere Ursachen reduzierbar und somit letztlich unerklärbar sind. Auch beruhen ‚Einwände der Unbegründbarkeit‘ nicht auf dem Fehlen eines zureichenden Grundes, denn libertäre Entscheidungen sollten, soweit ich sehen kann, als Einwände betrachtet werden, die unter der Annahme behauptet werden, dass Kontrafaktuale der Freiheit Wahrmacher verlangen, die weder in der Existenz konkreter Objekte bestehen noch diese implizieren.

(Übers.: Marita Wilczek)

Link to the original article in English: http://www.reasonablefaith.org/ducking-friendly-fire-davison-on-the-grounding-objection

  • [1]

     Scott A. Davison, „Craig on the Grounding Objection to Middle Knowledge“, Faith and Philosophy 21 (2004): 365, in response to William Lane Craig, „Middle Knowledge, Truth Makers, and the ‘Grounding Objection‘“, Faith and Philosophy 18 (2001): 337-52.

  • [2]

    Aus dem Englischen übersetzt aus: Davison, „Grounding Objection“, S. 365.

  • [3]

    Ibid., S. 366.

  • [4]

    Davison ist viel zu leichtfertig in seiner Ablehnung der Gründe für die Annahme, dass es wahre Kontrafaktuale der Freiheit gibt. (1) Wir selbst scheinen oft solche Kontrafaktuale zu kennen. Davisons Wiederholung der Behauptung von Adams, dass wir allenfalls wissen, dass jemand unter bestimmten Gegebenheiten wahrscheinlich eine bestimmte Tat ausführen würde, kann im Licht von Plantingas Widerlegung („Reply to Robert M. Adams“, in: Alvin Plantinga, hrsg. von J. E. Tomberlin und S. van Inwagen, Profiles 5 [Dordrecht: D. Reidel, 1985), S. 379-381) die Diskussion nicht weiterbringen. Bemerkenswert ist Davisons weitere Behauptung, dass wir nicht mit Gewissheit sagen können, dass irgendeine Handlung frei ist, denn diese Behauptung ist kein Einwand gegen kontrafaktisches Wissen per se, sondern gegen das Wissen libertärer Freiheit tout court, selbst wenn es sich um unsere eigene handelt. Damit schneidet man sich ins eigene Fleisch. (Es erinnert mich an William Kneales Bemerkung über Russells „keine Klassen“-Vorschlag: „Das Vorhaben, Paradoxien zu beseitigen, indem man auf Klassen verzichtet, ist genauso überspannt wie ein Vorschlag, Kinderkrankheiten zu beseitigen, indem man auf Kinder verzichtet“ [The Development of Logic (Oxford: Clarendon, 1962), S. 659].) Davisons Skeptizismus würde uns sogar das Wissen kategorischer Aussagen verwehren wie: „Curley hat das Bestechungsgeld aus freien Stücken angenommen“ oder sogar: „Ich habe eine Handlung A aus freien Stücken ausgeführt“. Zu beachten ist, dass Davison auf dieser Grundlage Plantingas Beispiel über Curleys Annahme eines größeren Bestechungsgeldes mit der Aussage hätte beantworten müssen, dass wir nicht wissen, dass Curley aus freien Stücken das geringere Bestechungsgeld annahm – doch Davison greift stattdessen auf den ‚Einwand der Unbegründbarkeit‘ zurück. Der Punkt ist, dass libertäre Freiheit ein eigenes Thema ist, das zu den Grundüberzeugungen in der Lehre des Mittleren Wissens gehört – genauso wie die Existenz einer externen Welt physischer Objekte eine Grundüberzeugung im Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik ist –, und somit Gegenstand einer unabhängigen Untersuchung ist. Zumindest sollten wir darin übereinstimmen, dass jeder, der meint, dass wir gute Gründe für die Annahme haben, dass unsere Handlungen frei ausgeführt werden, auch gute Gründe für die Annahme hat, dass bestimmte Kontrafaktuale der Freiheit wahr sind.

    (2) Der Satz vom konditionalen ausgeschlossenen Dritten gilt plausiblerweise für Kontrafaktuale geschöpflicher Freiheit. Nach Davison geht diese Behauptung davon aus, dass es einen Tatbestand darüber gibt, was ein Akteur unter bestimmten Bedingungen tun würde, was die entscheidende Frage offen zu lassen droht. Ich gehe davon aus, dass Davisons Punkt der ist, dass vielleicht nur „könnte-Kontrafaktuale“ für freie Akteure wahr sind, nicht jedoch „würde-Kontrafaktuale“. Doch Grund (2) soll diese Option ja gerade ausschließen. Denn wir sprechen in diesem Fall von einer ganz speziellen Reihe von Kontrafaktualen, zu denen die Entscheidungen irgendeines Akteurs in vollständig spezifizierten Umständen gehört. Solche einschränkenden Parameter beseitigen die Art von Mehrdeutigkeiten, die dazu dienen, bloße „könnte-Kontrafaktuale“ zu unterstützen. Obwohl es eine Fülle von „könnte-Kontrafaktualen“ gibt, ist also plausibel, dass der Satz vom konditionalen ausgeschlossenen Dritten auch für eine Klasse von „würde-Kontrafaktualen“ gilt.

    (3) Die Bibel enthält eine Fülle von Kontrafaktualen über freie Handlungen von Geschöpfen. Da die Bibel in der Tat zahlreiche Kontrafaktuale über geschöpfliches Handeln enthält, muss Davison – um diesem Punkt standzuhalten – zwangsläufig verneinen, dass die Bibel bekräftigt, dass diese Handlungen in einem libertären Sinn frei sind. Auch hier scheint es sich um einen verzweifelten Rückgriff zu handeln. Die Schrift ist voller libertärer menschlicher Freiheit, auch wenn diese nicht explizit benannt wird. 1 Kor 10,13 verspricht zum Beispiel, dass Gott „nicht zulassen wird, dass ihr über euer Vermögen versucht werdet, sondern mit der Versuchung auch den Ausgang schaffen wird, sodass ihr sie ertragen könnt.“ Daraus folgt, dass jeder Christ, der in einer bestimmten Situation nicht standhält, sondern der Versuchung erliegt, fähig war, stattdessen den Ausweg zu wählen, d.h. er hatte in dieser Situation die Freiheit der Gegensätze. Auch hier können wir zumindest zustimmen, dass es, wenn die Bibel tatsächlich libertäre Freiheit voraussetzt oder bekräftigt, keine Grundlage gibt zu verneinen, dass Sätze wie 1 Kor 2,8 wahre Kontrafaktuale der Freiheit sind.

    Es bleibt dann die Frage, ob diese Kontrafaktuale nicht nur nach dem göttlichen Ratschluss wahr sind, sondern auch davor. Da einige davon jetzt nicht stärker begründet sind als vor dem Ratschluss, schuldet uns der Vertreter des ‚Einwands der Unbegründbarkeit‘ eine Erklärung für jede Einschränkung, die er vielleicht festlegen möchte. Außerdem: Wenn sie nur nach dem göttlichen Ratschluss wahr sind, dann scheinen menschliche Freiheit und Verantwortung ausgeschlossen zu sein, da Gott determiniert, welche Kontrafaktuale wahr und welche falsch sind. (Die Art von Welt, die jeder menschlichen Person gegenübersteht, würde alle Kontrafaktuale über ihre eigenen Entscheidungen einschließen, sodass sie außerhalb ihrer Kontrolle sind – eine Schlussfolgerung, die dem Fatalismus von Adams und Hasker ähnelt.)

    Davisons pessimistische Schlussfolgerung, dass die Meinungsverschiedenheit unlösbar ist, weil Hasker den Vorwurf erhoben hat, dass der Molinismus Gott zum Urheber der Sünde macht, ist eine voreilige Verallgemeinerung, die vermutlich eher aus Ungeduld denn aus sorgfältiger Abwägung der Argumente entstanden ist.

  • [5]

    Craig, „Middle Knowledge“, S. 341.

  • [6]

    Davison, „Grounding Objection“, S. 367.

  • [7]

    Ibid.

  • [8]

    Ibid. NB, dass Davisons Versuch, sich zur Unterstützung auf Plantinga zu berufen, unseren friesischen Freund falsch versteht. Jeder stimmt zu, dass die Proposition, die durch den Satz „Cantor ist ein Mathematiker“ ausgedrückt wird, falsch gewesen wäre, wenn Cantor kein Mathematiker gewesen wäre. Eine solche Behauptung ist viel zu schwach, um irgendeine Art von Wahrmacher-Theorie zu unterstützen.

  • [9]

    Davison, „Grounding Objection“, S. 368.

  • [10]

    Ibid.

  • [11]

     Ein weiteres Gegenbeispiel: „Gott erschuf Jones“, eine Feststellung, die nicht in Davisons Sinne hinsichtlich der aktualen Situation von Jones erklärt werden kann.

  • [12]

    Davison, „Grounding Objection“, S. 368.